Marken schützen, Gutschriften verdienen
Begleiten Sie uns
Wir bieten zwei Möglichkeiten, die gleiche Anzahl an einlösbaren Punkten zu sammeln – Sie können diese auch kombinieren.
Laden Sie Ihre Kunden ein, ihre Marke bei uns zu registrieren, und Sie beide erhalten sofort Guthaben für zukünftige Anmeldungen, Verlängerungen oder Überwachungsdienste. Werden Sie Mitglied und sammeln Sie Punkte für jeden ausgegebenen Dollar. Keine Obergrenzen, keine Auszahlungslimits – nur sicheres, kumulierbares Guthaben und Punkte in Ihrem Konto.
Partnerprämien
Jetzt beitreten – Registrieren Sie sich als Mitglied der Website (dauert 10 Sekunden, kostenlos).
Erstellen – Hier können Sie Ihren individuellen Empfehlungslink erstellen.
Teilen – Senden Sie Ihren individuellen Link oder einen vorgefertigten LinkedIn-/Facebook-/Xiaohongshu-/WeChat-Beitrag.
Verdienen – Wenn ein geworbener Nutzer für eine Markendienstleistung bezahlt, können Sie sich einloggen und Ihre Einnahmen unter „Meine Auszeichnungen“ einsehen.
Nochmals: Guthaben verfällt nie; kombinieren Sie es mit Punkten oder Gutscheinen.
Mitglieder-Treueprogramm
Jetzt beitreten & aktivieren – Melden Sie sich als Mitglied an und sichern Sie sich sofort Ihre Startpunkte.
Ausgeben & Sammeln – Sammeln Sie 1 TM-Punkt für jeden US-Dollar, den Sie für einen beliebigen Tarif oder Service ausgeben.
Steigern Sie Ihren Erfolg mit Aufgaben – Folgen Sie uns auf Facebook oder LinkedIn (und bestellen Sie erneut), um sich schnell Bonuspunkte zu sichern.
Häufig gestellte Fragen
F: Verfallen Guthaben oder Punkte?
A: Nein. Sie können sie für alle zukünftigen Dienstleistungen verwenden, auch noch in 10 Jahren.
F: Kann ich Bargeld abheben?
A: Nein. Guthaben und Punkte verbleiben innerhalb der Plattform, um die Programmkonformität zu gewährleisten.
F: Gibt es einen Höchstverdienst?
A: Keine Obergrenze. Einige Partner übernehmen die Kosten für das gesamte Antragspaket.
F: Was passiert, wenn meine Empfehlung storniert?
A: Gutschriften werden nur dann rückgängig gemacht, wenn eine vollständige Rückerstattung erfolgt; Teilrückerstattungen werden anteilig angepasst.

